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3. Kriegs- und Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen
3.3. Rechtsprechung
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Gericht: BVerwG 6. Senat
Datum: 1987-09-22
Az: 6 C 54/85
Die Bereitschaft des seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG erstrebenden Wehrpflichtigen, im Falle seiner Nichtanerkennung - u.a. zwecks Vermeidung einer Bestrafung - den Friedenswehrdienst zu leisten, steht seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht generell entgegen. Die Bereitschaft zum Martyrium darf nicht verlangt werden. [amtl. Leitsatz]
Fundstelle
ZfSH/SGB 1988, 202-203
Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr 16